Bezugskonto-ID (2012)

Die Bezugskonto-ID wird vergeben für den Bezug von Daten, die eine besondere Berechtigung des Bestellers zum Bezug dieser Daten verlangen.

Öffentlich zugängliche Geobasisdaten des Bundes und in der Zuständigkeit des Bundes (Pixelkarten, Luftbilder, usw.) können nur über eine Bezugskonto-ID bezogen werden.

Voraussetzungen

Die Einrichtung einer Bezugskonto-ID ist von den Regionen und Gemeinden bei GeoGR zu beantragen.
Dabei ist nachzuweisen, dass die über die Bezugskonto-ID bezogenen Daten für eine kantonale Aufgabe verwendet werden.
Solche Nachweise werden von den zuständigen kantonalen Dienststellen erbracht und sind dem Gesuch um die Einrichtung einer neuen Bezugskonto-ID beilzulegen.

Berechtigungen zum Bezug von Daten des Bundes werden ausserhalb der kantonalen Verwaltung nur an Gemeinden, Regionen und aufgrund von Kundenverträgen abgegeben.

Bereits vorhandene Bezugskonto-ID von Gemeinden und Regionen für Projekte, die als kantonale Aufgaben anerkannt sind, können aktiviert werden.
 

Rechte und Pflichten

Der Eigentümer der Bezugskonto-ID kann die projektbezogene Bezugskonto-ID seinen Auftragnehmern übermitteln. Die Verwendung der Bezugskonto-ID liegt im Verantwortungs-bereich des Eigentümers der Bezugskonto-ID.
Der Eigentümer der Bezugskonto-ID teilt GeoGR mit, wann eine Bezugskonto-ID deaktiviert werden kann (z.B. nach Abschluss eines Auftrages).

 

Unterlagen zur Bezugskonto-ID