Garantie, Vollständigkeit
Die Daten und die Applikation für den Kunden wurden mit grösster Sorgfalt erstellt. Trotzdem kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen nicht verbindlich garantiert werden.
Verbindliche Angaben zu den Datenbeständen erteilen ausschliesslich die zuständigen Datenherren oder beauftragten Vertreter. Dies können sein:
- Fachstellen des Bundes;
- Fachstellen der kantonalen Verwaltung;
- Fachstellen der Gemeinden und Regionen;
- Der in der jeweiligen Gemeinde für die amtliche Vermessung zuständige Ingenieur-Geometer;
- Der in der jeweiligen Gemeinde für die Raumplanung zuständige Raumplaner;
- Zuständige Stellen der weiteren Datenlieferanten.
In der Übersicht der Verfügbare Daten sowie in den Metadaten - Dokumentationen werden die zuständigen Ansprechstellen aufgeführt.